Fahrschulen
Mit Inkrafttreten des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes ist zusätzlich zum Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen C und D eine beschleunigte Grundqualifikation nachzuweisen. Diese umfasst neben 140 Stunden theoretischem Unterricht 10 Stunden fahrpraktische Unterweisung. Da der theoretische Unterricht zur Kernkompetenz der GAB zählt, war eine entsprechende Ergänzung des Leistungsspektrums notwendig. Dies wurde in Form einer Kooperation mit saarländischern Fahrschulen realisiert:
Fahrschule Peter Mayer, Spiesen-Elversberg, 06821-790679;
info(at)mayers-fahrschule.net
Diese Fahrschulen stehen natürlich für den Erwerb der Fahrerlaubnisse aller Klassen zur Verfügung.